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Kurzzeit-Vignette für Slowenien verzögert sich

Wir haben darüber berichtet: in Slowenien ist ja seit Mitte 2008 die Autobahn mautpflichtig, die billigste Möglichkeit ist nach wie vor eine Halbjahresvignette um 35 Euro, auch wenn man nur bei der Durchfahrt das kurze Autobahnstück von österreichischer Grenze bis Maribor nutzt. Die EU-Kommission hat Slowenien bereits aufgefordert, das Mautsystem konsumentenfreundlicher zu gestalten und Kurzzeitvignetten anzubieten. Laut einem Bericht der Motorzeitung wird sich das weiterhin verzögern. Die Slowenen wollen Ende Juni 2009 „prüfen, wann und in welcher Form die Kurzzeit-Vignette eingeführt werden könnte“. Mit dieser Verzögerungstaktik vergeht sicherlich wieder eine volle Reisesaison, in der die Urlauber in Südkärnten abgezockt werden. Man legt es offenbar drauf an, von der EU-Kommission geklagt zu werden.
Unser Tipp: Mautstrecke umfahren, mit der ersparten Maut in Kroatien was trinken gehen und in Slowenien nix kaufen oder konsumieren, nicht einmal tanken. So lange und so oft, bis eine urlauberfreundliche Regelung getroffen wird – vielleicht bringt ein weitreichender Boykott die Brüder zur Einsicht, dass man potentiellen Gästen nicht beliebig Kohle abköpfen kann.

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Autobahnvignette kaufen!

Nicht vergessen: ab heute braucht man zur Benutzung von Autobahnen und Schnellstrassen zwingend bereits die lindgrüne Vignette für 2009 – bis gestern war die 2008er gültig. Wenn man ohne Vignette bei einer Kontrolle erwischt wird, riskiert man hohe Geldstrafen. Im günstigsten Fall sind 120 Euro Ersatzmaut zu zahlen, bei einer Anzeige sind bis zu 3000 Euro Strafe möglich.

Vignettenpreise 2009:

Mehrspurige Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen:

  • Jahresvignette: 73,80 Euro
  • 2-Monatsvignette: 22,20 Euro
  • 10-Tagesvignette: 7,70 Euro

Motorräder

  • Jahresvignette: 29,50 Euro
  • 2-Monatsvignette: 11,10 Euro
  • 10-Tagesvignette: 4,40 Euro

Die Vignette darf bei PKW nur auf der Windschutzscheibe und dort ausserhalb eines Tönungsstreifens angebracht werden. Weitere Tipps und Wissenswertes zur Vignette gibts beim ÖAMTC. Der hat übrigens berechnet, daß eine Preiserhöhung für die Vignette erst 2040 gerechtfertigt wäre…

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Ab Samstag: Winterreifenpflicht!

Mit der 29. KFG-Novelle wurde Anfang 2008 auch eine Winterreifenpflicht für KFZ bis 3,5 Tonnen eingeführt. Seit 2006 galt ja bereits für LKW über 3,5 Tonnen eine generelle Ausrüstungspflicht von 15. November bis 15. März (wir haben berichtet). Damals war übrigens noch keine Rede davon, eine Winterreifenpflicht auch für PKW einzuführen. Daran sieht man, wie schnell sich politische Meinungen hierzulande ändern können!

Die Winterreifenpflicht für PKW, die erstmals mit 1. November beginnt, geht nicht so weit wie bei den LKW, denn PKW müssen entgegen anderslautenden Gerüchten nicht zwingend mit Winterreifen bestückt sein. Es gilt eine „situative Winterausrüstungspflicht“: Lediglich wenn das KFZ zwischen 1. November und 15. April bei „winterlichen Fahrverhältnissen“, also Eis, Schnee und Matsch gefahren werden soll, müssen entweder rundum Winterreifen montiert sein oder an mindestens zwei Antriebsrädern Schneeketten verwendet werden (was wiederum nur auf durchgehender Schneefahrbahn erlaubt ist). Die Einschätzung der Fahrbahnverhältnisse obliegt dabei dem Fahrer (und wenn ein Unfall passiert, wohl auch dem zuständigen Versicherungsgutachter). Als Winterreifen gelten Reifen mit der Kennzeichnung „M&S“, „M.S“ oder „M+S“ mit einer Mindestprofiltiefe von 4 mm (bzw. 5 mm bei den kaum mehr verwendeten Diagonalreifen), das alles gilt auch für Ganzjahresreifen oder Spikes. Wer sich nicht an diese Spielregeln hält, kann von der Polizei im wahrsten Sinne des Wortes aus dem Verkehr gezogen und an der Weiterfahrt gehindert werden.

Wer sowieso nicht vor hat, sein Fahrzeug bei winterlichen Verhältnissen zu benutzen, der kann getrost auf Winterreifen verzichten – für parkende Fahrzeuge sind keine vorgeschrieben. Es haben auch Tests des ADAC gezeigt, daß die jahrelang vorgebetete Empfehlung, auch bei trockener Fahrbahn unter 7 Grad Aussentemperatur mit Winterreifen bessere Bodenhaftung und kürzere Bremswege zu haben, nichts weiter als eine moderne Legende sein dürfte – es gibt keine unabhängigen Tests, die das beweisen würden.

Ob auf einem PKW-Anhänger Winterreifen zu verwenden sind, ist nicht wirklich geklärt und definiert, wenn am Zugfahrzeug Spikes verwendet werden, dann müssen allerdings auch am Anhänger welche montiert werden.

Schneeketten sind weiterhin Pflicht, wenn das durchs Gebotszeichen „Schneeketten vorgeschrieben“ angezeigt wird. Das gilt auch dann, wenn das Fahrzeug Winterreifen oder Spikes hat oder ein Allradfahrzeug ist (ausgenommen, eine Zusatztafel weist auf Ausnahmen hin!). Schneeketten dürfen nur auf durchgehender Schnee- oder Eisfahrbahn verwendet werden und/oder wenns durch das Gebotszeichen vorgeschrieben ist. Sie müssen an mindestens zwei Antriebsrädern der gleichen Achse verwendet werden.

Für LKW über 3,5 Tonnen gilt eine generelle Winterausrüstungspflicht, d.h. diese Kraftfahrzeuge müssen zwingend zwischen 1. November und 15. März (Busse) bzw. 15. April (alle anderen LKW) rundum mit Winterreifen ausgerüstet sein. Weiters müssen Schneeketten für mindestens zwei Antriebsräder in Fahrzeug mitgeführt werden.

Erschöpfend umfangreich findet man alle erdenklichen Infos dazu auf der Website www.winterreifen-pflicht.at, die von der Fa. Denzel zusammengestellt wurde.

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Ohne Vignette durch Slowenien? Es geht!

ACHTUNG: der Kreisverkehr bei Pesnica ist mautpflichtig – daher gilt dieser Weg nicht mehr als Alternative. Finden Sie in neueren Einträgen aktuellere Alternativrouten!
Nachdem ja Slowenien pünktlich zum 1. Juli 2008 die Vignettenpflicht für Autobahnen und Schnellstrassen eingeführt hat, musste man selbst für das kurze Autobahnstück zwischen österreichischer Grenze und Maribor eine Halbjahresvignette zum Preis von 35 Euro lösen (wir haben ja darüber berichtet). Letzte Woche war das Drivenews-Team vor Ort und hat recherchiert: wenn man lediglich von Spielfeld am direktesten Weg via Ptuj und Macelj nach Kroatien will, gibt es eine Alternativroute, auf der man der Mautpflicht entkommen kann! Und so gehts:

In Österreich bereits bei der Abfahrt Spielfeld die A9 verlassen und auf der B67 bis über die Grenze nach Slowenien. Nun immer geradeaus auf der Bundessstrasse 437 bis zum Kreisverkehr, an dem die Bundesstrasse die Autobahn kreuzt und wo bis vor kurzem die Autobahn endete. Wer jetzt den Fehler begeht, auf die Schnellstrasse Richtung Maribor aufzufahren, hat Pech – denn diese Schnellstrasse namens H2 fällt auch unter die Mautpflicht!
!!! UPDATE: auch der Kreisverkehr wurde vom Verkehrsministerium als mautpflichtig eingestuft – Quelle ist die ÖAMTC-Website. Man muss zwar nur einmal rundherum, aber trotzdem isses ein Risiko.
Stattdessen einmal fast komplett um den Kreisverkehr herumfahren und die letzte Möglichkeit wieder Richtung Lenard abfahren, danach gleich rechts unter der Autobahn und der Schnellstrasse durch und immer geradeaus. In Maribor angekommen hält man sich Richtung Dravograd – Centar, danach links dem Verlauf der Vorrangstrasse folgen und über die Draubrücke fahren. Nach der Brücke weiter bis eine Kreuzung nach dem BauMax, dort links Richtung Zagreb-Ptuj abbiegen. Nun immer nur geradeaus und man gelangt direkt auf die Ausfallstrasse Richtung Ptuj und kroatische Grenze.

Der geringe Preis: etwa 10 Minuten mehr Fahrzeit für die Strecke Spielfeld-Macelj. Als Sonderservice haben wir natürlich auch die Streckenkarte für den etwas trickreichen Abschnitt ab Kreisverkehr bis zum Ortsende von Maribor zum Download bereitgestellt. Ersparen Sie sich die Vignette und gehen Sie um die 35 Euro lieber in Kroatien etwas essen!

Disclaimer: diese Information wurde nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt – wir würden diese Strecke jederzeit wieder fahren. Natürlich übernehmen wir keinerlei Haftung dafür, ob sich die Gültigkeit dieser Info in Zukunft ändert oder ob Teile dieser Alternativroute gesperrt oder unpassierbar sein sollten oder ebenfalls als mautpflichtig ausgewiesen werden sollten. Ich trau den Slowenen alles zu.

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Autobahn-Vignettenpflicht in Slowenien ab 1. Juli!!!

Rechtzeitig zur beginnenden Hauptreisezeit hat Slowenien das Autobahnmautsystem umgestellt. Mit 1. Juli 2008 müssen Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen eine Autobahnvignette haben, die in den „Kompas Shops“ an den Grenzübergängen Wurzenpass, Loiblpass, Grablach, Lavamünd, Langegg, Spielfeld, Bad Radkersburg, Sicheldorf und Bonisdorf sowie bei Petrol- und OMV-Tankstellen im Land, beim slowenischen Automobilclub und in Trafiken gekauft werden kann. Anders als in Österreich gibt es keine Kurzzeitvignetten, sondern die billigste Möglichkeit ist eine Halbjahresvignette zu 35 Euro. Besonders gemein: auch für die kurze Strecke von Spielfeld nach Maribor wird es keine Ausnahmegenehmigung geben – auch dafür ist eine Vignette zu kaufen!!!!! Bisher kostete die Maut für diesen Teilabschnitt gerade mal 80 Cent je Fahrt. Dieser Abschnitt wird von Kroatien-Urlaubern gerne zur Durchfahrt genutzt. Details zum neuen Mautsystem bietet der ÖAMTC in gewohnt umfangreicher Qualität auf seiner Website.
Einzige Ausweichmöglichkeit für Abenteuerlustige: bei der Abfahrt „Spielfeld“ die A9 verlassen und nach Maribor über die Bundesstraße fahren. Leider ist das Teilstück H2 vom Kreisverkehr am Autobahnende bis nach Maribor in die Stadt eine Schnellstrasse und damit auch mautpflichtig. Daher muss man sich ab dem Kreisverkehr vor Maribor über die B3 und B709 an der Stadt vorbeischummeln. Man sieht einiges mehr an schöner Landschaft, braucht etwas länger und spart € 17,50 je Strecke, wenn das der einzige Urlaub in diesen Gefilden ist.
Es ist zwar damit zu rechnen, daß die EU Slowenien dafür heftig auf die Zehen steigen wird, daß keine Kuzzeitpickerln erhältlich sind, aber kaum noch rechtzeitig für heuer. Slowenien ist zwar einerseits durch den nur kurzen Meeresabschnitt touristisch gegenüber Kroatien benachteiligt und versucht so, auf andere Art Geld zu verdienen. Aber damit wird sich das Land bei potentiellen Urlaubern auch nicht wirklich beliebter machen.

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Winterrreifenpflicht nun auch für PKW

Im Rahmen der 29. KFG-Novelle wird mit 1. Jänner 2008 die Winterausrüstungspflicht für PKW in Kraft treten. Von 1. November bis 15. April müssen danach alle PKW rundum mit Winterreifen ausgerüstet sein oder Schneeketten an den Antriebsrädern verwenden – wenn tatsächlich „winterliche Fahrverhältnisse“ herrschen (worüber dann wohl im Schadensfall mit der Versicherung gestritten werden darf).
Verstöße werden im einfachsten Fall mit € 35.- bestraft, wenn ein Gefährdungstatbestand vorliegt, können es auch bis zu € 5000.- werden.
Und für den Urlaub hat der ÖAMTC in einem übersichtlichen PDF zusammengefasst, welche Winterausrüstung in den anderen europäischen Ländern erlaubt oder verboten ist und welche Sonderbestimmungen gegebenenfalls zu beachten sind. Wir wünschen gute Fahrt!

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SMS-Parken ist zu teuer – für die Stadt Wien

Laut einem letztens veröffentlichen Bericht des Rechnungshofes ist das m-parking, also das Bezahlen der Parkgebühr besonders kostenintensiv für die Stadt Wien: 2005 betrugen die Einnahmen 2,5 Millionen Euro, die Ausgaben dafür allerdings immerhin 1 Million Euro, also 40% der Einnahmen. Der Rechnungshof empfiehlt unter anderem, das m-parking mehr zu bewerben, damit es intensiver genutzt wird.
Wir von der drivenews-Redaktion empfehlen: macht die Abwicklung so einfach wie es etwa in Kroatien ist – durch eine schlichte SMS mit dem eigenen Kennzeichen an eine definierte Nummer zahlt man seine Parkgebühr. Die Anleitungen, obwohl textlich in Landessprache, versteht man selbst als Ausländer problemlos. Schnörkellos, ohne Internet-Registrierung oder Paybox-Konto oder anderem Schnickschnack (der zusätzlich Geld kosten würde).
Aber es wird wohl einen guten Grund haben, warum man die Abwicklung möglichst umständlich hält…
Update 21.8.2007: erst gestern wurde uns zugetragen, dass ein registrierter m-parking-Nutzer fast eine Stunde am Telefon verbringen musste, um nach einem Neuwagenkauf sein bei m-parking registriertes Kennzeichen ändern zu können! Nicht auszudenken, wie viel Geld hier täglich versenkt wird – denn auch die Zeit der m-parking-Kunden ist nicht gratis.

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Achtung: Section Control ist wieder aktiv!

Seit heute früh um 8:30 ist die Section Control beim Kaisermühlentunnel wieder aktiv. Wie der ORF berichtete, unterschrieb Verkehrsminister Faymann am Freitag die entsprechende Verordnung, die ja bisher gefehlt hatte (wir haben darüber berichtet). Die MA 46 hatte alle vom VfGH geforderten Unterlagen ans Ministerium übermittelt. Auch ein Gutachten über die Gefahrensituation im Tunnel und damit über die Berechtigung zur Tempomessung wurde erstellt. Nachdem der zuständige Polizeijurist Peter Goldgruber die Strecke abgefahren und auf ordnungsgemäße Beschilderung kontrolliert hat, wurde heute früh also die Jagd auf Temposünder im Tunnel wieder eröffnet.
Auffällig, wie schnell ein Amtsweg in diesem Land erledigt werden kann, wenn es darum geht, eine verlorene staatliche Geldquelle wieder zum Sprudeln zu bringen.

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Section-Control wird abgeschaltet – sie ist verfassungswidrig!

Nach einem sensationellen Urteil des Verfassungsgerichtshofes müssen alle bestehenden Section-Control-Anlagen unverzüglich abgeschaltet werden. Für die elektronische Geschwindigkeitsmessung gibt es keine gesetzliche Regelung, wie die Daten erhoben, ausgewertet und gespeichert und gelöscht werden sollen. Auslöser der Prüfung durch den VfGH war die Klage eines Wieners, weil er Datenschutzrechte verletzt sah.
Somit war der Section Control in Österreich ein kurzes Leben beschieden: erst im Juli 2003 ging die erste Section Control im Kaisermühlentunnel in Betrieb. Eine Anlage kostet laut ASFINAG etwa 700.000 Euro. Seit Beginn der Überwachung im Kaisermühlentunnel hat es aber immerhin 141.000 Anzeigen wegen Schnellfahrens geregnet – diese simple Geldquelle der ASFINAG ist nun versiegt. Laut aktuellen Nachrichtenmeldungen will aber Verkehrsminister Faymann die nötigen Verordnungen innerhalb der nächsten vier Wochen nachbringen, dann hat die momentane Straffreiheit wieder ein Ende. No na.

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Promille – was man über Alkohol im Strassenverkehr wissen muß

Unter der leicht merkbaren Adresse www.promille.at informieren die österreichischen Gastronomie- und Hotelbetriebe in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftskammer über Alkohol. Es finden sich dort allgemeine Infos zu der Wirkung von Alkohol auf den Menschen, statistische Daten über Unfälle unter Alkoholeinfluß, interessante Rechtsfälle rund um Alkoholisierung, rechtliche Folgen von Alkoholfahrten, Promillegrenzen in Europa, Rechtsinfos für Gastronomen und vieles mehr.
Wir finden diese Initiative lobenswert – und jeder östereichische Verkehrsteilnehmer sollte die Infos auf dieser Website kennen.