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Section-Control wird abgeschaltet – sie ist verfassungswidrig!

Nach einem sensationellen Urteil des Verfassungsgerichtshofes müssen alle bestehenden Section-Control-Anlagen unverzüglich abgeschaltet werden. Für die elektronische Geschwindigkeitsmessung gibt es keine gesetzliche Regelung, wie die Daten erhoben, ausgewertet und gespeichert und gelöscht werden sollen. Auslöser der Prüfung durch den VfGH war die Klage eines Wieners, weil er Datenschutzrechte verletzt sah.
Somit war der Section Control in Österreich ein kurzes Leben beschieden: erst im Juli 2003 ging die erste Section Control im Kaisermühlentunnel in Betrieb. Eine Anlage kostet laut ASFINAG etwa 700.000 Euro. Seit Beginn der Überwachung im Kaisermühlentunnel hat es aber immerhin 141.000 Anzeigen wegen Schnellfahrens geregnet – diese simple Geldquelle der ASFINAG ist nun versiegt. Laut aktuellen Nachrichtenmeldungen will aber Verkehrsminister Faymann die nötigen Verordnungen innerhalb der nächsten vier Wochen nachbringen, dann hat die momentane Straffreiheit wieder ein Ende. No na.

Autor: Ernst Michalek

Ausgebildeter KFZ-Techniker, Internetspezialist, geprüfter Fahrschullehrer. Fährt & repariert alte Autos. Fährt Tretroller. Liebt Benzingeruch und Autorennen. Auch online auf www.egm.at

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