Permalink

0

Winterrreifenpflicht nun auch für PKW

Im Rahmen der 29. KFG-Novelle wird mit 1. Jänner 2008 die Winterausrüstungspflicht für PKW in Kraft treten. Von 1. November bis 15. April müssen danach alle PKW rundum mit Winterreifen ausgerüstet sein oder Schneeketten an den Antriebsrädern verwenden – wenn tatsächlich “winterliche Fahrverhältnisse” herrschen (worüber dann wohl im Schadensfall mit der Versicherung gestritten werden darf).
Verstöße werden im einfachsten Fall mit € 35.- bestraft, wenn ein Gefährdungstatbestand vorliegt, können es auch bis zu € 5000.- werden.
Und für den Urlaub hat der ÖAMTC in einem übersichtlichen PDF zusammengefasst, welche Winterausrüstung in den anderen europäischen Ländern erlaubt oder verboten ist und welche Sonderbestimmungen gegebenenfalls zu beachten sind. Wir wünschen gute Fahrt!

Autor: Ernst Michalek

Ausgebildeter KFZ-Techniker, Internetspezialist, geprüfter Fahrschullehrer. Fährt & repariert alte Autos. Fährt Tretroller. Liebt Benzingeruch und Autorennen. Auch online auf www.egm.at

Schreibe einen Kommentar

Pflichtfelder sind mit * markiert.