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Einparken üben – online

autoparkenWer unsere Vorschläge und Tipps zum Thema Einparken umsetzen will, braucht dazu nicht einmal ein Auto: es gibt sogar dafür bereits Online-Trainingsmöglichkeiten. Vielleicht hilft das einigen unserer Leser, die Zusammenhänge beim Parken eines Fahrzeuges genauer zu verstehen (und dadurch selber besser einparken zu können). Wir stellen zwei dieser Trainingsmöglichkeiten vor: Weiterlesen →

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Betrugsopfer Auto

rache_wankerWenn in einer Beziehung ein Partner Betrugsabsichten hegt, dauert es meist nicht lange, bis der andere Partner dahinterkommt. Nein, liebe Leute, ihr seid nicht schlauer als Tausende vor euch: es WIRD auffliegen. Und oft ist das Auto des ehemals geliebten Partners dann die Zielscheibe für Rache. Man merkt schon am Erscheinungsbild des Fahrzeuges, daß der Partner etwas gemerkt hat: Weiterlesen →

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K.I.T.T.: Dienstwagen von Michael Knight zu versteigern

Eine ebay-Versteigerung für Fans von Knight Rider: ein Freak hat sich die Mühe gemacht, aus einem 1984er-TransAm eine perfekte Replika des spechenden Dienstwagens von Michael Knight aufzubauen. Selbst die Anzeigen und Armaturen im Innenraum funktionieren und auch an das legendäre (aber sicher unpraktische) „Lenkrad“ in der Optik eines Flugzeug-Steuerknüppels und ans rote Scanner-Licht in der Fahrzeugfront wurde gedacht. Keine Ahnung, ob man das bei uns typisiert bekäme, ich glaube aber eher nicht. Der Aufbau des Fahrzeugs hat laut Besitzer mehr als 4 Jahre gedauert und über $40.000 gekostet. So gesehen ist der Startpreis von $20.000 fast ein Schnäppchen, zumal noch niemand ein Gebot abgegeben hat. Um $30.000 kann man das Fahrzeug (mit immerhin bereits 200.000 km am Tacho) sofort kaufen. Die Auktion läuft noch bis 31 Jänner, für Käufer aus Europa stallt sich lediglich das logistische Problem, daß das Auto in Ontario (Kanada) abzuholen ist.
Und sprechen kann es wahrscheinlich auch nicht.

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Einparken will gelernt sein

Die Kunst des Einparkens ist eine Fertigkeit, die nur wenige Erdenbürger zur Perfektion bringen. Denn Einparken beginnt bereits vor dem eigentlichen Vorgang des Rückwärtsfahrens und koordinierten Lenkeinschlägen. Nein, es beginnt bereits bei der Auswahl der passenden Parklücke. Wenn die Lücke zu klein ist, dann ist jeder Parkversuch bereits vor dem Beginn zum Scheitern verurteilt. Wir zeigen in diesem Beitrag, wie das aussehen kann, wenn es misslingt sowie einige kreative Ideen zum Thema Einparken: Weiterlesen →

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Ein 50 Jahre alter Neuwagen

Am 15 Juni 2007 wird sich zeigen, in welchem Zustand dieser Neuwagen ist: unter dem Rasen des Gerichtsgebäudes in Tulsa, Oklahoma wurde 1957 ein nagelneuer Plymouth Belvedere in einer „Zeitkapsel“ (also eine Art Gruft) versenkt. Das Auto wird im Rahmen der Feiern zum 100. Jahrestag von Oklahoma wieder an die Oberfläche geholt. CNN berichtete am 23.1.2007 darüber und zu der ganzen Geschichte gibts auch eine eigene Website namens buriedcar.com (wo sich auch ein Video darüber finden lässt!). Der Traumwagen steht derzeit in seinem Grab nahe dem Gerichtsgebäude von Tulsa auf einer Stahlpalette mit Stützen unter den Achsen und niemand weiß, in welchem Zustand sich das Auto befindet. Man sucht derzeit nach den Personen, die 1957 beim „Begräbnis“ geholfen haben und die genauen Details der Konservierung kennen, um abschätzen zu können, ob mittlerweile vielleicht nur mehr ein Haufen Rost übrig ist oder ob das Auto sich in neuwertigem Zustand befindet. Die meisten schriftlichen Unterlagen darüber sind im Laufe der Jahre verlorengegangen. Sogar das Auto selber war lange Zeit vergessen, erst im Zuge der Vorbereitungen zu den Hundertjahr-Feiern wurde man wieder auf die Story aufmerksam.
Was auch noch unbekannt ist: wer eigentlich der zukünftige stolze Eigentümer des Autos sein wird. Im Zuge des „Begräbnisses“ fand 1957 ein Gewinnspiel statt, mit dem Auto und einem 100-US$-Sparkonto als Hauptpreis. Gewinner sollte derjenige sein, der am genauesten die Einwohnerzahl von Tulsa um Jahr 2007 geschätzt hatte. Die Schätzungen der Teilnehmer wurden auf Mikrofilm gespeichert und gemeinsam mit dem Auto begraben. Es wird möglicherweise nicht leicht sein, den Gewinner oder seine Erben ausfindig zu machen.
Der Plymouth Belvedere wird möglicherweise manchen noch bekannt vorkommen: im 1983 erschienenen Horrorfilm Christine nach einem Stephen-King-Roman wurden Plymouth Belvedere und Plymouth Savoy verwendet, um einen „bösen“ 1958er Plymouth Fury darzustellen. Aus dem Film stammt übrigens auch unser Bild zu diesem Beitrag.

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Gabelstapler und Autos vertragen sich nicht

Mit einem Gabelstapler lassen sich auch schwere Lasten normalerweise problemlos bewegen. Doch auch diese fleissigen Arbeitsfahrzeuge haben ihre Grenzen, wie ein aktueller Vorfall aus Sydney zeigt (mit Bild!): Bei einer Baustelle war ein Maserati 3200 GT geparkt, leider in einem Halteverbot. Ab 7 Uhr früh sollte dieses gelten, was dem Fahrer des Maserati offenbar ziemlich egal gewesen sein dürfte. Einer der Baustellenarbeiter entschloss sich deshalb dazu, das Auto mit dem Gabelstapler aus dem Baustellenbereich wegzubringen. Er hatte das Fahrzeug knapp zwei Meter in die Luft gehoben, als der Maserati plötzlich seitlich von den Gabeln kippte und am Dach liegenblieb. Es ist noch nicht sicher, ob das $110.000-Fahrzeug noch repariert werden kann und ob der Arbeiter den Schaden bezahlen muss. Laut einer Anwohnerin haben die Arbeiter öfter Fahrzeuge mit dem Stapler aus dem Arbeitsbereich der Baustelle entfernt und noch nie sei etwas derartiges passiert.

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Neuigkeiten für Autofahrer 2007

Wie jedes Jahr stehen uns Autofahrern für 2007 eine Menge an Gesetzesänderungen bevor. Der ÖAMTC hat alle Neuerungen für 2007 übersichtlich in einer Presseaussendung zusammengefasst. Die wichtigsten Alltagsregelungen im Überblick:

  • Eine wichtige Regelung etwa betrifft Verkehrsstrafen im Ausland. Ab März 2007 ist auf europäischer Ebene jedenfalls der Rahmen dafür geschaffen, daß Verkehrsstrafen über 70 Euro nun europaweit vollstreckt werden können. Die einzelnen Länder arbeiten noch entsprechende gesetzliche Grundlagen aus. Vorsicht jedenfalls: da in der europäischen Regelung kein Rückwirkungsverbot verankert ist, können ab dem nächsten Jahr auch noch alte Strafen eingefordert werden, die noch nicht verjährt sind! Es ist auch zu befürchten, daß die Strafhöhe für Vergehen im Ausland „zufällig“ bei 71 Euro liegen wird, um die Vollstreckung im Ausland möglich zu machen. Bleibt nur zu hoffen, daß die Verwaltungskosten des geforderten fairen Verfahrens einen Großteil dieser Kosten auffressen, sodaß nur bei schweren Verfehlungen davon Gebrauch gemacht wird.
  • Weiters dürfen nun auch Altfahrzeuge mit Zulassungsdatum vor dem 1.7.2002 beim jeweiligen Fahrzeughersteller oder Importeur kostenlos zur Verwertung abgegeben werden. Die Hersteller und Impoteure sind verpflichtet, kostenlos alte Autos (ihrer Marke) zurückzunehmen. Das sieht auf den ersten Blick toll aus, auf den zweiten Blick werden die Kosten dafür nun halt woanders eingetrieben, in letzter Instanz zahlt es immer der Kunde.
  • Am 1. Jänner 2007 ist auch die Übergangsfrist zu Ende, in der Fahrer von KFZ unter 3,5 Tonnen für Gefahrenguttransporte keinen ADR-Schein brauchen.
  • Wer sich einen Neuwagen mit Dieselmotor kaufen will, sollte das bis 30. Juni 2007 tun – an diesem Tag gib es letztmals 300 Euro Bonus bei Kauf eines Diesel-Neuwagens mit Partikelfilter. Der Malus (1,5 Prozent der NoVA-Bemessungsgrundlage, max. jedoch 300 Euro) bei Kauf eines Diesel-Pkw ohne Partikelfilter läuft jedoch zeitlich unbegrenzt weiter.

Alle weiteren Neuerungen gibts, wie oben bereits erwähnt, in der ÖAMTC-Presseaussendung.