Passend zu unserem Beitrag über den brutalen Asphaltausschlag von Brittany Murphy: in diesem Video wird gezeigt, wie man ähnliche Effekte auch mit saublöden Fahrmanövern erreichen kann: Weiterlesen →
Ausparken extrem
Wenn man einst die falsche Fahrschule gewählt hat, dann kann man am Ende nicht einmal aus den einfachsten Parklücken problemlos ausparken. Sehenswert und nicht zur Nachahmung gedacht! Weiterlesen →
Neue EU-Führerscheinrichtlinie
Mitte Dezember wurde die neue EU-Führerscheinrichtlinie im EU-Parlament abgesegnet, die wie alle anderen EU-Richtlinien von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umzusetzen ist (in diesem Fall bis 2012). Durch die neue Richtline kommen eine Menge Neuerungen auf Führerscheinbesitzer zu:
- Einheitliche Führerscheine: Ab 2013 werden in allen Mitgliedsstaaten nur mehr Führerscheine nach einem einheitlichen EU-Modell ausgegeben („Scheckkartenführerschein“). Alte Führerscheine bleiben nach wie vor gültig und müssen erst 2033 durch die neuen Kartenfüherscheine getauscht werden (siehe auch dieser Artikel) Durch die einheitliche Optik der neuen Scheine soll Rechtssicherheit auch im EU-Ausland gegeben sein, denn derzeit sind immerhin 110 verschiedene Führerscheinmodelle in den Mitgliedsstaaten im Umlauf!
- Kein Führerscheintourismus mehr: Durch den Aufbau einer europaweiten Führerscheindatenbank soll dem „Führerscheintourismus“ ein Riegel vorgeschoben werden. Derzeit können EU-Bürger, denen ihr Führerschein entzogen wurde, in einem anderen Mitgliedstaaten einen neuen Führerschein machen, der unbeschränkt auch im Heimatland wieder gilt. Das wird durch die Datenbank nicht mehr möglich sein, wenngleich der Aufbau dieses Informationssystems über die ausgestellten und entzogenen Führerscheine nicht von heute auf morgen machbar sein wird.
- Führerschein beschränkt gültig: Europäische Autofahrer müssen sich künftig alle zehn bis fünfzehn Jahre einen neuen Führerschein ausstellen lassen, um die Fotos und Daten auf den Führerscheinen einigermaßen aktuell zu halten und Fälschungen zu erschweren. Die einzelnen EU-Mitgliedstaaten können im Rahmen der nationalen Umsetzung dieser Vorschrift an diesen eigentlich rein administrativen Akt auch Tests zur körperlichen und geistigen Befähigung anhängen. In Österreich sind aber nach derzeitigem Wissensstand keine derartigen Tests geplant.
- Der Stufenführerschein für Motorräder wird ausgebaut: statt bisher zwei Motorradklassen wird es in Zukunft drei Klassen geben. Schwere Motorräder darf man nach diesem neuen Stufenmodell erst ab 24 Jahren auflagenfrei fahren (derzeit in Österreich schon ab 21 Jahren). Jüngere Fahrer müssen künftig Fahrpraxis mit leichten Maschinen und weitere Prüfungen vorweisen.
- Mopedführerschein verpflichtend: Für Mopeds sowie „Microcars“ wird es künftig einen verpflichtenden Führerschein geben (die neue Klasse AM), der je nach Mitgliedsstaat auch an gewisse Anforderungen – in Österreich u. a. eine amtsärztliche Untersuchung – gebunden sein kann. Die Klasse AM umfasst demnach zwei- oder dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge. Das Mindestalter für die Moped-Lenkberechtigung wird in der Richtlinie grundsätzlich mit 16 Jahren festgelegt. Die Mitgliedstaaten können dies jedoch bis auf 14 Jahre herab- bzw. bis auf 18 Jahre hinaufsetzen. Damit soll auch für Mopedfahrer im Ausland rechtssicherheit hergestellt werden, Probleme rund um die Anerkennung des Mopedausweises in anderen EU-Staaten sollen künftig entfallen.
- Einfachere PKW-Anhängerbestimmungen: zukünftig soll jede Kombination erlaubt sein, bei der das Gespann 4,25 Tonnen Gesamtmasse nicht übersteigt. Damit man mit der Klasse B Gespanne zwischen 3,5 und 4,25 Tonnen lenken darf, wird lediglich ein Zusatztraining und/oder eine kürze Prüfung nötig sein, nicht mehr zwingend der Erwerb der Klasse E zu B. Für Wohnmobile war der Rat nicht bereit, flexible Gewichtsgrenzen nach einem ähnlichen Modell einzuführen; hier wird die Gewichtsgrenze für die Klasse B bei 3500 kg bleiben.
- Fahrprüfer-Qualifikationen: Weiters legt die Richtlinie in detaillierter Form die Anforderungen an die Fahrprüfer fest: die Grundqualifikation, Qualitätssicherungsregeln, Weiterbildungsprogramme
Neuigkeiten für Autofahrer 2007
Wie jedes Jahr stehen uns Autofahrern für 2007 eine Menge an Gesetzesänderungen bevor. Der ÖAMTC hat alle Neuerungen für 2007 übersichtlich in einer Presseaussendung zusammengefasst. Die wichtigsten Alltagsregelungen im Überblick:
- Eine wichtige Regelung etwa betrifft Verkehrsstrafen im Ausland. Ab März 2007 ist auf europäischer Ebene jedenfalls der Rahmen dafür geschaffen, daß Verkehrsstrafen über 70 Euro nun europaweit vollstreckt werden können. Die einzelnen Länder arbeiten noch entsprechende gesetzliche Grundlagen aus. Vorsicht jedenfalls: da in der europäischen Regelung kein Rückwirkungsverbot verankert ist, können ab dem nächsten Jahr auch noch alte Strafen eingefordert werden, die noch nicht verjährt sind! Es ist auch zu befürchten, daß die Strafhöhe für Vergehen im Ausland „zufällig“ bei 71 Euro liegen wird, um die Vollstreckung im Ausland möglich zu machen. Bleibt nur zu hoffen, daß die Verwaltungskosten des geforderten fairen Verfahrens einen Großteil dieser Kosten auffressen, sodaß nur bei schweren Verfehlungen davon Gebrauch gemacht wird.
- Weiters dürfen nun auch Altfahrzeuge mit Zulassungsdatum vor dem 1.7.2002 beim jeweiligen Fahrzeughersteller oder Importeur kostenlos zur Verwertung abgegeben werden. Die Hersteller und Impoteure sind verpflichtet, kostenlos alte Autos (ihrer Marke) zurückzunehmen. Das sieht auf den ersten Blick toll aus, auf den zweiten Blick werden die Kosten dafür nun halt woanders eingetrieben, in letzter Instanz zahlt es immer der Kunde.
- Am 1. Jänner 2007 ist auch die Übergangsfrist zu Ende, in der Fahrer von KFZ unter 3,5 Tonnen für Gefahrenguttransporte keinen ADR-Schein brauchen.
- Wer sich einen Neuwagen mit Dieselmotor kaufen will, sollte das bis 30. Juni 2007 tun – an diesem Tag gib es letztmals 300 Euro Bonus bei Kauf eines Diesel-Neuwagens mit Partikelfilter. Der Malus (1,5 Prozent der NoVA-Bemessungsgrundlage, max. jedoch 300 Euro) bei Kauf eines Diesel-Pkw ohne Partikelfilter läuft jedoch zeitlich unbegrenzt weiter.
Alle weiteren Neuerungen gibts, wie oben bereits erwähnt, in der ÖAMTC-Presseaussendung.
Landung ohne Fahrwerk
Für eine perfekte Landung mit einem Flugzeug braucht man nicht zwingend ein Fahrwerk. Dieser Pilot zeigt es vor.
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Wie man ein Auto NICHT aus dem Schnee zieht
Hier bei drivenews gibts natürlich auch praktische Lebenshilfe. Etwa diesen Lehrfilm zum bevorstehenden Wintereinbruch: wie man ein hängengebliebenes Fahrzeug NICHT aus dem Schnee zieht: Weiterlesen →
Zurück in die Zukunft mit dem Kadett
Der Besitzer eines Opel Kadett Cabrios wollte seinen Liebling via ebay versteigern. Dazu hat er das Auto mehrfach abfotografiert, dürfte aber übersehen haben, daß das Datum seiner Kamera auf den 21.8.2043(!) eingestellt war und das Datum auf jedem einzelnen Foto eingeblendet wurde. Nachdem dann auf seine lesenswerte Artikelbeschreibung („Opel Katet GSI Kaprio“) jedoch mengenweise blöde Fragen folgten, hat der Mann nach ausführlicher Interessentenbeschimpfung in der Fragebeantwortung die Auktion entnervt beendet. Vielleicht hätte jemand anderer die Auktion für ihn erstellen sollen…
Radarwarnung per Lichthupe nicht strafbar!
Der Verwaltungsgerichtshof hat nun entschieden, daß es nicht strafbar ist, andere Verkehrsteilnehmer mit der Lichthupe vor einer Radarfalle zu warnen. Ein Autofahrer hatte für diese Art der Warnung 72 Euro Strafe zahlen sollen und geklagt. Der VwGH hob den Starfbescheid auf – es gebe keinen Grund, jemandem Blinkzeichen zu verbieten.
Nach §22 StVO muss ein Lenker andere Straßenbenützer warnen, wenn es die Verkehrssicherheit erfordert. Dabei dürfen Schallzeichen und Blinkzeichen, die nicht blenden, eingesetzt werden. Ein VERBOT derartiger Maßnahmen findet sich allerdings in der StVO nicht!
Gestraft werden kann nur, wenn andere Verkehrsteilnehmer dadurch geblendet werden. Andere optische Warnzeichen als Lichthupen oder Blinksignale, die über einen längeren Zeitraum abgegeben werden, sind nach §100 KFG ebenfalls verboten. Die genaue Stellungnahme des VwGH gibts hier.
Achtung aber an alle, die in den nächsten Monaten ihre Theorieprüfung ablegen wollen: auf den Übungs- und Prüfungs-CDs gilt es nach wie vor als falsch, wenn man die Lichthupe zum Warnen vor einer Radarfalle einsetzt!
Winterreifenpflicht für LKW – ab heute
Ab heute gilt erstmals die Winterreifenpflicht für LKW über 3,5 Tonnen, die im März 2006 mit der 27. Novelle des KFG beschlossen wurde. Lkws und Sattelzugfahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3.500 kg, Omnibusse und Gelenkkraftfahrzeuge müssen demnach von 15. November bis 15. März mit Winterreifen an mindestens einer Antriebsachse ausgerüstet sein. Die Mindestprofiltiefe beträgt 6 mm bei Diagonalreifen oder 5 mm bei Radialreifen. Zusätzlich sind auch Schneeketten mitzuführen. Diese Regelung gilt auch für LKW mit ausländischem Kennzeichen, die Polizei kann bei Zuwiderhandeln und Gefährdung der Verkehrssicherheit die Weiterfahrt verbieten. Achtung: laut einer Erlass des Verkehrsministeriums müssen zwischen 15.11. und 15.3 auch bei der jährlichen Überprüfung des LKW Winterreifen montiert sein, sonst gibts kein positives Prüfgutachten (Quelle)!
PKW sind von der Regelung nicht betroffen, es ist auch laut Verkehrsministerium nicht geplant, eine Winterreifenpflicht für PKW einzuführen.
Kreative Sperre einer Spur für Autobusse
Wo Omnibusse fahren, haben Autos nichts verloren – unter keinen Umständen. Keine Ahnung, wo Spuren für Autobusse derartig massiv gesichert werden, die Konstruktion der Sperre muss aber offenbar sehr stabil ausgelegt sein. Beim schwarzen PKW öffnet sich der Airbag, beim letzten Opfer geht sogar die Frontscheibe dabei drauf!
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