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Neue EU-Führerscheinrichtlinie

Mitte Dezember wurde die neue EU-Führerscheinrichtlinie im EU-Parlament abgesegnet, die wie alle anderen EU-Richtlinien von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umzusetzen ist (in diesem Fall bis 2012). Durch die neue Richtline kommen eine Menge Neuerungen auf Führerscheinbesitzer zu:

  • Einheitliche Führerscheine: Ab 2013 werden in allen Mitgliedsstaaten nur mehr Führerscheine nach einem einheitlichen EU-Modell ausgegeben (“Scheckkartenführerschein”). Alte Führerscheine bleiben nach wie vor gültig und müssen erst 2033 durch die neuen Kartenfüherscheine getauscht werden (siehe auch dieser Artikel) Durch die einheitliche Optik der neuen Scheine soll Rechtssicherheit auch im EU-Ausland gegeben sein, denn derzeit sind immerhin 110 verschiedene Führerscheinmodelle in den Mitgliedsstaaten im Umlauf!
  • Kein Führerscheintourismus mehr: Durch den Aufbau einer europaweiten Führerscheindatenbank soll dem “Führerscheintourismus” ein Riegel vorgeschoben werden. Derzeit können EU-Bürger, denen ihr Führerschein entzogen wurde, in einem anderen Mitgliedstaaten einen neuen Führerschein machen, der unbeschränkt auch im Heimatland wieder gilt. Das wird durch die Datenbank nicht mehr möglich sein, wenngleich der Aufbau dieses Informationssystems über die ausgestellten und entzogenen Führerscheine nicht von heute auf morgen machbar sein wird.
  • Führerschein beschränkt gültig: Europäische Autofahrer müssen sich künftig alle zehn bis fünfzehn Jahre einen neuen Führerschein ausstellen lassen, um die Fotos und Daten auf den Führerscheinen einigermaßen aktuell zu halten und Fälschungen zu erschweren. Die einzelnen EU-Mitgliedstaaten können im Rahmen der nationalen Umsetzung dieser Vorschrift an diesen eigentlich rein administrativen Akt auch Tests zur körperlichen und geistigen Befähigung anhängen. In Österreich sind aber nach derzeitigem Wissensstand keine derartigen Tests geplant.
  • Der Stufenführerschein für Motorräder wird ausgebaut: statt bisher zwei Motorradklassen wird es in Zukunft drei Klassen geben. Schwere Motorräder darf man nach diesem neuen Stufenmodell erst ab 24 Jahren auflagenfrei fahren (derzeit in Österreich schon ab 21 Jahren). Jüngere Fahrer müssen künftig Fahrpraxis mit leichten Maschinen und weitere Prüfungen vorweisen.
  • Mopedführerschein verpflichtend: Für Mopeds sowie “Microcars” wird es künftig einen verpflichtenden Führerschein geben (die neue Klasse AM), der je nach Mitgliedsstaat auch an gewisse Anforderungen – in Österreich u. a. eine amtsärztliche Untersuchung – gebunden sein kann. Die Klasse AM umfasst demnach zwei- oder dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge. Das Mindestalter für die Moped-Lenkberechtigung wird in der Richtlinie grundsätzlich mit 16 Jahren festgelegt. Die Mitgliedstaaten können dies jedoch bis auf 14 Jahre herab- bzw. bis auf 18 Jahre hinaufsetzen. Damit soll auch für Mopedfahrer im Ausland rechtssicherheit hergestellt werden, Probleme rund um die Anerkennung des Mopedausweises in anderen EU-Staaten sollen künftig entfallen.
  • Einfachere PKW-Anhängerbestimmungen: zukünftig soll jede Kombination erlaubt sein, bei der das Gespann 4,25 Tonnen Gesamtmasse nicht übersteigt. Damit man mit der Klasse B Gespanne zwischen 3,5 und 4,25 Tonnen lenken darf, wird lediglich ein Zusatztraining und/oder eine kürze Prüfung nötig sein, nicht mehr zwingend der Erwerb der Klasse E zu B. Für Wohnmobile war der Rat nicht bereit, flexible Gewichtsgrenzen nach einem ähnlichen Modell einzuführen; hier wird die Gewichtsgrenze für die Klasse B bei 3500 kg bleiben.
  • Fahrprüfer-Qualifikationen: Weiters legt die Richtlinie in detaillierter Form die Anforderungen an die Fahrprüfer fest: die Grundqualifikation, Qualitätssicherungsregeln, Weiterbildungsprogramme

Autor: Ernst Michalek

Ausgebildeter KFZ-Techniker, Internetspezialist, geprüfter Fahrschullehrer. Fährt & repariert alte Autos. Fährt Tretroller. Liebt Benzingeruch und Autorennen. Auch online auf www.egm.at

1 Kommentar

  1. Argentina Impuras sagt:

    In vielen Eu Ländern sind die Führerscheine auf zehn oder 15 Jahre befristet und ab einem gewissem Alter sind standartmäßig Gesundheitschecks vorgeschrieben. In Deutschland soll es Gesundheitschecks im Zuge des Austausches, wie die EU angeregt hatte “nicht” geben. Doch es gibt aus der Politik vermehrt die Forderung nach Zwangs-Gesundheitschecks. Ab einem gewissem Alter soll dann zusätzlich auch noch ein Fahrtauglichkeits-Check für ältere Autofahrer gefordert werden. Es ist aus meiner persönlichen Sicht nur eine Frage der Zeit wann was von wem gefordert wird.

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