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Führerschein umtauschen? Blödsinn!

Wieder einmal kursiert im Internet ein Kettenbrief, in dem behauptet wird, daß man seinen Führerschein noch bis Jahresende gegen einen neuen EU-Scheckkartenführerschein tauschen sollte – wers nicht tut, dem drohen angeblich alle 5 Jahre Fahrschultests und amtsärztliche Untersuchungen.
Blödsinn – weder der alte Papierführerschein noch der neue EU-Führerschein werden ab nächstem Jahr befristet. Daher unser Rat: den Kettenbrief bitte einfach löschen und keinesfalls diese Falschmeldung weiterverbreiten! Details dazu gibts auf der Website des ÖAMTC. Zitat daraus:

  • Es gibt weder eine Umtauschpflicht noch eine Befristung des rosa Scheins.
  • Die alten Führerscheine behalten mindestens bis ins Jahr 2032 ihre Gültigkeit.
  • Jeder österreichische Führerschein, also auch der alte, ist ein EU-Führerschein und wird daher in allen EU-Ländern anerkannt.


Siehe auch dazu unseren Artikel über die neue EU-Führerscheinrichtlinie – dort steht, was wirklich auf uns zukommt. Im Rest des Beitrags gibts den Originaltext des Mails zum Vergleich.
Update 21.9.2007: nun hat es diese Information auch in den heute bei uns eingelangten Newsletter des Verkehrsministeriums geschafft. Mehr als ein Jahr nach unserem Artikel(!) gibts die Info darüber endlich auch auf der offiziellen Ministeriums-Website zu lesen.

Originaltext des Mails (laut ÖAMTC):

Liebe Freunde! Liebe Kollegen! Ich weiß nicht, ob ihr das vielleicht auch schon gehört habt, aber man sollte bis Ende des Jahres den alten Führerschein auf den neuen (Scheckkartenformat) umschreiben lassen. Wer den FS erst ab Jänner nächsten Jahres ändern lässt, muss angeblich alle 5 Jahre bei der Fahrschule einen TEST machen UND beim Amtsarzt eine Untersuchung. (was natürlich wieder die Fahrschulen verdienen lässt.) 2011 sollen dann alle EU-weit auf die Scheckkarte umgeändert sein. Diese Info wird aber anscheinend von den Behörden als “geheim” gehandhabt. Was eigentlich eine FRECHHEIT ist!!! Am Verkehrsamt wurde telefonisch nachgefragt und man hat keine Bestätigung bekommen. Erst als man PERSÖNLICH dort war und denen auf die Nerven gegangen ist, haben die diese Meldung bestätigt! Ich finde es gehört verlautbart was da auf uns zukommen soll! Angeblich stehen am Verkehrsamt die Leut schon in langen Schlangen die den FS ändern lassen wollen. Ihr könnt jetzt eure eigene Meinung drüber bilden. Aber irgendwas muss dran sein, weil es schon mehrer Leute wissen. Es soll aber jetzt keine Panikmache oder Gerüchteküche werden! Entscheidet selbst . . . forscht selbst nach . . . . . . . bitte weitersagen . . .

Wie gesagt – bitte ignorieren und löschen, es handelt sich um eine Falschmeldung!!!!

Autor: Ernst Michalek

Ausgebildeter KFZ-Techniker, Internetspezialist, geprüfter Fahrschullehrer. Fährt & repariert alte Autos. Fährt Tretroller. Liebt Benzingeruch und Autorennen. Auch online auf www.egm.at

8 Kommentare

  1. Neue EU-Führerschein Richtlinie ab 2013…

    Ab dem Jahr 2013 werden nur noch Führerscheine nach einem einheitlichen EU-Modell ausgegeben. Der rosa Papier-Führerschein bleibt bis zum Jahr 2033 gültig….

  2. Norbert Sohrweide sagt:

    auch ich kann da nur blödsinn zu sagen

  3. Bodenstaff Consulting sagt:

    Mancher Anbieter von EU-Führerscheinen wirbt nach wie vor mit Begriffen, wie Blitzführerschein oder Führerschein in sieben Tagen und ähnlichem.

    Die Lösung liegt, so wird erklärt, im Schüler- oder Studentenstatus, bzw. auch der Möglichkeit eines Vollzeit-Arbeitsvertrages in dem Staat, in dem der Führerschein angeblich für relativ kleines Geld vor Ablauf der 185 Tage nach Ihrer Anmeldung ausgehändigt wird.

    Hiervor muss nachhaltig gewarnt werden: Wie wollen Sie bei einer Kontrolle erklären, dass Sie gleichzeitig sowohl in Deutschland als auch z.B. in Polen, Litauen, Tschechien, Ungarn, Rumänien oder anderen EU-Staaten als sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer hauptberuflich beschäftigt sind?

    Wie wollen Sie begründen, dass Sie in Deutschland Arbeitslosengeld beziehen oder Hartz-IV-Empfänger sind und zeitgleich in einem anderen Land hauptberuflich arbeiten oder sich fortbilden?

    Damit riskieren Sie Anzeigen wegen der Erschleichung von Leistungen und/oder Steuerbetrug! Sie verstoßen gegen deutsches und EU-Recht!

    Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, einen EU-Führerschein zu erwerben, achten Sie bei Ihren Erkundigungen darauf, dass:

    ° die Auskünfte, die Sie von Anbietern erhalten, den EU-Richtlinien entsprechen.

    ° Ihre Situation in Deutschland Sie grundsätzlich zum Erwerb einer neuen Fahrerlaubnis berechtigt.

    Holen Sie gegebenenfalls verbindliche Auskünfte bei einem Fachanwalt für Verkehrsrecht ein!

  4. Insolvenz sagt:

    mit einem Satz kann man das ja auch erkären. Alle in der EU gemachten Führerscheine müssen weder umgetauscht werden noch verlieren sie die Gültigkeit

  5. Ernst sagt:

    Klar KANN man das auch in einem Satz sagen. Diesen Satz findet allerdings jemand, der sich unsicher ist, wohl kaum mit Google. Wenn man mit Google.at nach kettenbrief führerschein umtauschen sucht, so ist dieser Artikel aber auf Platz 1 zu finden. Hilft also, wenn man nicht nur einen Satz formuliert.

  6. Braukhane Georg sagt:

    Ahoi, ich habe probleme mit dem Verkehrsamt Jihlava,Iglau. Habe einen EU Fuehrerschein.
    Erstwird gesagt, der Fuehrerschein ist alt un ich muss neu machen, dummheit. mein Chef noch mal dahin und ihm wurde gesagt, ja, aber nur bis 7,5 Tonnen. Auch Dummheit, ich kann mit mehr als drei Achsen fahren mit Anhaenger ueber 7.5 Tonnen oder mit Auflieder der mehr als drei Achsen hat. Das Verkehrsamt ist nicht in der Lage das zu verstehen trotz Uebersetzung. Nach der Fahrerlaubniss habe ichA-A1-B-BE-C1-C1E-CE-C.
    Ich bekomme wieder Arbeit im Nah und Ververkehr. Das Gesetz schreibt nun mal die Fahrerlaubnis vor aber, warum macht die Tschechischebehoerde so viel Aerger, dazu habe ich hier einen festen Wohnstz. Ich bin nach dem Gestz ohne Dokument auch nicht geschieden und wohne 3 klm von unserem Haus. Auch habe ich von der Auslaenderpolizei ein Dokument, mit festen Wohnsitz. Was nun. Georg

  7. MPU sagt:

    Ein EU-Führerschein aus einem anderem EU Land ist eine Fahrerlaubnis auf Bewährung

  8. Ernst sagt:

    Und ein kommentierbares Weblog ist keine Werbeplattform, daher wurden die Links aus dem Kommentar entfernt. Beim nächsten Mal gibts eine Rechnung.

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