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Darf man in Österreich ein KFZ mit ausländischem Kennzeichen lenken?

Die typisch österreichische Antwort lautet: im Prinzip ja, ABER…

Denn leider darf man zwar in der ganzen EU herumreisen und arbeiten, aber der einheimische Fiskus ist ziemlich humorlos, wenns drum geht, ob man als Österreicher mit einem im Ausland zugelassenen KFZ hierzulande fahren darf. Nur einen Monat lang, ab “der Einbringung ins Inland”, darf man ein KFZ mit ausländischem Kennzeichen benutzen, wenn man in Österreich den Hauptwohnsitz hat.

Wenn man länger damit hier unterwegs ist, so ist das nur unter der Voraussetzung möglich, dass nachgewiesen werden kann, dass der dauernde Standort des Fahrzeugs im Ausland ist (z.b. wenn das Auto nur als Testwagen für eine Zeitung verwendet wird oder für eine Messe oder Ausstellung im Land ist). Sobald man damit aber etwa einkaufen oder täglich zur Arbeit fährt und das Auto länger als einen Monat verwendet wird, so gilt die Zulassung des Fahrzeugs als aufgehoben(!!!), auch wenn sich noch die ausländischen Nummernschilder am Wagen befinden.

Und dann wird der Spaß empfindlich teuer: ein Verwaltungsstrafverfahren gegen den Lenker wird eingeleitet und auch die Finanzbehörde beginnt wegen Steuerhinterziehung zu ermitteln, denn dem Staat sind ja Umsatzsteuer, KFZ-Steuer und NoVa entgangen. Unsere “Freiheit” in der EU endet also spätestens an der österreichischen Grenze. Schade, denn Versicherung und Steuer sind etwa in Tschechien und der Slowakei verblüffend niedrig, selbst wenn man sich für dieselbe Deckungssumme wie hierzulande entscheidet.

Mehr Info gibts aktuell auf der Website der Wirtschaftskammer.

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