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Pflichttermin für Benzinbrüder: Saisonausklang im Motorradmuseum

Am 29. und 30. Oktober 2011 findet im Motorradmuseum Sigmundsherberg das “Komm und schau”-Wochenende statt. Wer das noch nicht kennt, hat was versäumt: es handelt sich dabei um eine sensationelle Sammlung historischer Zweiräder von 1905 bis 1985 (die größte Sammlung Österreichs!), zusammengetragen vom Museumsbetreiber Fritz Ehn seit 1962. Jeweils von 10-17:00 kann man die alten Bikes zu ermäßigten Eintrittspreisen besuchen, als Rahmenprogramm wird zur Anreise mit dem eigenen zwei- oder vierrädrigen Oldtimer bis Baujahr 1985 aufgerufen. Somit sollte sich der Event zu einem ziemlich großen Treffen von Benzinsüchtigen entwickeln – wir sind gespannt (und natürlich mit dabei).

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Riskantes Motorradabenteuer

In den italienischen Bergen gibt es Wege, die schon mit guten Wanderschuhen eine Herausforderung darstellen würden. Wenn man sowas mit dem Motorrad befahren will, sollte man völlig angstfrei zur Welt gekommen sein. Denn beim kleinsten Fehler hat man ein Riesenproblem…ob das wirklich schlau ist?

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Verkehrsstrafen in Italien: seit einer Woche extrascharf!

Vor einer Woche wurden die Verkehrsstrafen in Italien teils heftig teurer und härter. Der ARBÖ hat eine komplette Zusammenstellung der Änderungen. Beispiele der drakonischen Änderungen gefällig?

  • Wer alkoholisiert mit Moped oder Motorrad erwischt wird (mit über 0,5 Promille), dessen Fahrzeug wird beschlagnahmt und versteigert (mit dem PKW geschieht das erst ab 1,5 Promille). Zusätzlich werden 500 bis 2.000 Euro Geldstrafe fällig und der Schein ist für 3 bis 6 Monate weg.
  • Wer mit einem fremden Auto unterwegs ist und mehr als 1,5 Promille hat, dessen Schein ist für zwei bis 4 Jahre(!) weg (bisher ein bis zwei Jahre). Damit wird ein beliebtes Schlupfloch gegen die Beschlagnahme des Fahrzeuges geschlossen, weil immer mehr Italiener auf Leasingfahrzeuge umgestiegen sind, die nicht ihnen gehören und deshalb nicht versteigert werden können. Dafür ist nun der Deckel doppelt lange weg.
  • “Nachtzuschlag”: wer zwischen 22 Uhr und 7 Uhr früh ein Delikt begeht, zahlt um bis zu einem Drittel mehr. Bei Geschwindigkeitsübertretungen und Alkohol am Steuer gibts die Nachtzuschläge auch – aber diese entscheidet ein Richter je nach Fall. Dort dürfen es dann auch 50% sein. Beispielsweise kosten nächtliche 10 km/h zu viel bis über 200 Euro!

Eine vollständige Liste der Delikte und der zugehörigen Strafrahmen gibts auf der ARBÖ-Website.
Wir empfehlen: Urlaub genießen, gemütlich unterwegs sein, kein Alkohol am Steuer – dann ist auch im Jahr 2009 ein Italien-Urlaub leistbar. Sonst nicht mehr.

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