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Was ist neu 2012?

Für Autofahrer gibt es auch 2012 wieder etliche Neuerungen, die zu beachten sind. Die drei wichtigsten:

  • Rettungsgasse: Auf Autobahnen und Schnellstraßen muss künftig bei zäh fließendem Verkehr und bei Stau eine Rettungsgasse gebildet werden, damit Einsatzfahrzeuge rascher vorwärts kommen, was auf Strecken ohne Pannenstreifen ja noch einleuchtend klingt. Bei vorhandenem Pannenstreifen stellt sich uns allerdings die Sinnfrage, außerdem ist die Rettungsgasse IMMER zu bilden, auch wenn sich weit und breit noch kein Einsatzfahrzeug nähert. Die Rettungsgasse darf nicht befahren werden, auch nicht von Motorrädern, die sich ja sonst zwischen stehenden Fahrzeugen sehr wohl vorschlängeln dürften. Die unausgegorene Regelung wurde mit Unsummen an Werbebudget bekannt gemacht, gilt seit 1.1.2012 und wer ein Einsatzfahrzeug behindert muss mit Strafen bis 2180 Euro rechnen. Alle Infos darüber gibt es auf www.rettungsgasse.com
    Detail am Rande: trotz millionenschwerem Werbeetat haben es die Verantwortlichen nicht geschafft, sich rechtzeitig auch rettungsgasse.at, co.at und or.at zu reservieren. Und dort sind nun (zu Recht) ziemlich kritische Berichte zu finden.
  • Autobahnvignette: ist für 2012 “mangofarben” und wird wieder einmal teuer. Die genauen Preise und Typen finden sich auf der Asfinag-Website.
  • Kurzparken in Wien: wird ebenfalls (empfindlich) teurer und kostet pro 30 Minuten nun 1 Euro (statt wie bisher 60 Cent). Auch Falschparken wird teurer, statt bisher 21 Euro gibts nun einen 36-Euro-Erlagschein für Verkehrssünder. Das Parkpickerl für Anrainer wird im Gegenzug etwas billiger (120 statt 135 Euro pro Jahr), was aber eher als kosmetische Aktion zu verstehen ist, nicht als echte Erleichterung. Auch die Abschleppgebühren wurden bei dieser Gelegenheit kräftig angehoben – statt 192 Euro zahlt man seit 1.1. bei der Abholung des Fahrzeugs 242 Euro(!) plus 9 Euro Stellplatzgebühr pro Tag (statt bisher 7.-)

Mehr Infos zu den Neuerungen 2012 finden sich auf den Websites von ARBÖ und ÖAMTC, denn auch im Ausland gibt es vielerlei Neuigkeiten, die man beachten sollte.

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Verkehrsstrafen in Italien: seit einer Woche extrascharf!

Vor einer Woche wurden die Verkehrsstrafen in Italien teils heftig teurer und härter. Der ARBÖ hat eine komplette Zusammenstellung der Änderungen. Beispiele der drakonischen Änderungen gefällig?

  • Wer alkoholisiert mit Moped oder Motorrad erwischt wird (mit über 0,5 Promille), dessen Fahrzeug wird beschlagnahmt und versteigert (mit dem PKW geschieht das erst ab 1,5 Promille). Zusätzlich werden 500 bis 2.000 Euro Geldstrafe fällig und der Schein ist für 3 bis 6 Monate weg.
  • Wer mit einem fremden Auto unterwegs ist und mehr als 1,5 Promille hat, dessen Schein ist für zwei bis 4 Jahre(!) weg (bisher ein bis zwei Jahre). Damit wird ein beliebtes Schlupfloch gegen die Beschlagnahme des Fahrzeuges geschlossen, weil immer mehr Italiener auf Leasingfahrzeuge umgestiegen sind, die nicht ihnen gehören und deshalb nicht versteigert werden können. Dafür ist nun der Deckel doppelt lange weg.
  • “Nachtzuschlag”: wer zwischen 22 Uhr und 7 Uhr früh ein Delikt begeht, zahlt um bis zu einem Drittel mehr. Bei Geschwindigkeitsübertretungen und Alkohol am Steuer gibts die Nachtzuschläge auch – aber diese entscheidet ein Richter je nach Fall. Dort dürfen es dann auch 50% sein. Beispielsweise kosten nächtliche 10 km/h zu viel bis über 200 Euro!

Eine vollständige Liste der Delikte und der zugehörigen Strafrahmen gibts auf der ARBÖ-Website.
Wir empfehlen: Urlaub genießen, gemütlich unterwegs sein, kein Alkohol am Steuer – dann ist auch im Jahr 2009 ein Italien-Urlaub leistbar. Sonst nicht mehr.