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Anonymverfügung: zu viel einzahlen ist keine gute Idee

Ein Autofahrer hatte für eine Anonymverfügung statt 56 irrtümlich 57 Euro überwiesen. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren eingeleitet und eine Strafe von €70 dafür festgesetzt. Zu Recht, urteilte der Verwaltungsgerichtshof, wie die Presse berichtete.
Kommentar des Anwalts Alexander Neurauter:

Es sei offenbar nicht möglich, das – schon im 17. Jahrhundert bekannte – Vergleichszeichen “⩾” in der EDV der Republik zu implementieren, sodass auch ein zu großer Betrag akzeptiert würde

(via PCP Rechtsanwälte auf Facebook)

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Führerscheinausbildung in der Schule?

Die Sozialistische Jugend Steiermark fordert, die theoretische Führerscheinausbildung kostenlos bereits in den Schulunterricht einzubauen. Der Verhaltenskodex im Straßenverkehr sei Allgemeinwissen, außerdem erwarte man sich dadurch eine Verbilligung der Führerscheinausbildung. Die Argumente für die Kostenreduktion laut steiermark.orf.at klingen auf den ersten Blick logisch: in der Fahrschule stehen durchschnittlich 32 Theoriestunden nur etwas mehr als 20 Fahrstunden gegenüber. Somit müsste der Schein doch drastisch billiger werden – oder nicht?

Sorry, liebe SJ Steiermark – so einfach funktioniert die Milchmädchenrechnung nicht. Beim Theorieunterricht in der Fahrschule unterrichtet ein Fahrschullehrer dutzende Schüler auf einmal, die anteiligen Kosten für den Betrieb des Kursraumes sind vernachlässigbar gering. Auf den einzelnen Schüler umgerechnet ist Theorie der biligste Teil der Fahrschulausbildung. Anders bei der Praxis: ein Fahrschüler belegt alleine ein komplettes Auto und hat einen persönlichen Fahrlehrer, der die ganze Doppelstunde nur für ihn da ist (zumindest ist das in seriös betriebenen Fahrschulen so). Der Stundenlohn für den Fahrlehrer, die Leasingkosten fürs Auto, anteilige Service- und Wartungskosten und der für die Fahrstunde nötige Kraftstoff summieren sich zu beträchtlichen Eigenkosten für die Fahrschule. Man kann diese Aufteilung auch recht einfach anhand der Paketkosten und den Fahrstundenpreisen nachvollziehen. Mehr als 2/3 der Kosten entfallen auf Fahrstunden – der Schein wird daher leider nicht um riesige Beträge billiger werden können. Mehr als ein medienwirksamer Aufhänger ist die versprochene Kostenreduktion daher nicht – mit etwas Schulmathematik hätte das aber auch die SJ nachvollziehen können.

Wir finden die Idee dennoch gut, denn selbst Radfahrern und Fußgängern würde es nicht schaden, zumindest einmal den B-Theorieunterricht besucht zu haben. Allerdings sollte der Stoff von qualifizierten Fahrschullehrern, die den Inhalt  interessant und vor allem fachlich korrekt(!) präsentieren können, vorgetragen werden. Nicht umsonst verlangt der Gesetzgeber für Fahrschullehrer ziemlich hohe Grundqualifikationen, es sollte also der Theorieunterrricht nicht einfach einem normalen Lehrer mit zuviel Freizeit “umgehängt” werden – das schadet mehr als es nutzt.

 

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Was ist neu 2012?

Für Autofahrer gibt es auch 2012 wieder etliche Neuerungen, die zu beachten sind. Die drei wichtigsten:

  • Rettungsgasse: Auf Autobahnen und Schnellstraßen muss künftig bei zäh fließendem Verkehr und bei Stau eine Rettungsgasse gebildet werden, damit Einsatzfahrzeuge rascher vorwärts kommen, was auf Strecken ohne Pannenstreifen ja noch einleuchtend klingt. Bei vorhandenem Pannenstreifen stellt sich uns allerdings die Sinnfrage, außerdem ist die Rettungsgasse IMMER zu bilden, auch wenn sich weit und breit noch kein Einsatzfahrzeug nähert. Die Rettungsgasse darf nicht befahren werden, auch nicht von Motorrädern, die sich ja sonst zwischen stehenden Fahrzeugen sehr wohl vorschlängeln dürften. Die unausgegorene Regelung wurde mit Unsummen an Werbebudget bekannt gemacht, gilt seit 1.1.2012 und wer ein Einsatzfahrzeug behindert muss mit Strafen bis 2180 Euro rechnen. Alle Infos darüber gibt es auf www.rettungsgasse.com
    Detail am Rande: trotz millionenschwerem Werbeetat haben es die Verantwortlichen nicht geschafft, sich rechtzeitig auch rettungsgasse.at, co.at und or.at zu reservieren. Und dort sind nun (zu Recht) ziemlich kritische Berichte zu finden.
  • Autobahnvignette: ist für 2012 “mangofarben” und wird wieder einmal teuer. Die genauen Preise und Typen finden sich auf der Asfinag-Website.
  • Kurzparken in Wien: wird ebenfalls (empfindlich) teurer und kostet pro 30 Minuten nun 1 Euro (statt wie bisher 60 Cent). Auch Falschparken wird teurer, statt bisher 21 Euro gibts nun einen 36-Euro-Erlagschein für Verkehrssünder. Das Parkpickerl für Anrainer wird im Gegenzug etwas billiger (120 statt 135 Euro pro Jahr), was aber eher als kosmetische Aktion zu verstehen ist, nicht als echte Erleichterung. Auch die Abschleppgebühren wurden bei dieser Gelegenheit kräftig angehoben – statt 192 Euro zahlt man seit 1.1. bei der Abholung des Fahrzeugs 242 Euro(!) plus 9 Euro Stellplatzgebühr pro Tag (statt bisher 7.-)

Mehr Infos zu den Neuerungen 2012 finden sich auf den Websites von ARBÖ und ÖAMTC, denn auch im Ausland gibt es vielerlei Neuigkeiten, die man beachten sollte.

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Autorevue-Quiz: Verkehrsrecht

Die Autorevue hat ein Expertenquiz mit Fragen aus dem aktuellen Verkehrsrecht veröffentlicht. Manche der richtigen Antworten entsprechen nicht dem gesunden Menschenverstand, sind aber gesetzlich gedeckt – aufgrund der vielen Reaktionen zu diesem Quiz wurde heute eine Stellungnahme und nähere Erläuterung zu den einzelnen Punkten veröffentlicht. Man lernt nie aus…

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Darf man in Österreich ein KFZ mit ausländischem Kennzeichen lenken?

Die typisch österreichische Antwort lautet: im Prinzip ja, ABER…

Denn leider darf man zwar in der ganzen EU herumreisen und arbeiten, aber der einheimische Fiskus ist ziemlich humorlos, wenns drum geht, ob man als Österreicher mit einem im Ausland zugelassenen KFZ hierzulande fahren darf. Nur einen Monat lang, ab “der Einbringung ins Inland”, darf man ein KFZ mit ausländischem Kennzeichen benutzen, wenn man in Österreich den Hauptwohnsitz hat.

Wenn man länger damit hier unterwegs ist, so ist das nur unter der Voraussetzung möglich, dass nachgewiesen werden kann, dass der dauernde Standort des Fahrzeugs im Ausland ist (z.b. wenn das Auto nur als Testwagen für eine Zeitung verwendet wird oder für eine Messe oder Ausstellung im Land ist). Sobald man damit aber etwa einkaufen oder täglich zur Arbeit fährt und das Auto länger als einen Monat verwendet wird, so gilt die Zulassung des Fahrzeugs als aufgehoben(!!!), auch wenn sich noch die ausländischen Nummernschilder am Wagen befinden.

Und dann wird der Spaß empfindlich teuer: ein Verwaltungsstrafverfahren gegen den Lenker wird eingeleitet und auch die Finanzbehörde beginnt wegen Steuerhinterziehung zu ermitteln, denn dem Staat sind ja Umsatzsteuer, KFZ-Steuer und NoVa entgangen. Unsere “Freiheit” in der EU endet also spätestens an der österreichischen Grenze. Schade, denn Versicherung und Steuer sind etwa in Tschechien und der Slowakei verblüffend niedrig, selbst wenn man sich für dieselbe Deckungssumme wie hierzulande entscheidet.

Mehr Info gibts aktuell auf der Website der Wirtschaftskammer.

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Nicht vergessen: ab heute zwingend Vignette 2010 picken!

Vignette 2010Wer noch kein Autobahnpickerl hat, sollte spätestens heute vorm Befahren einer Autobahn oder Schnellstrasse noch in der Trafik vorbeischauen. Denn die Vignette 2009 war nur bis inklusive gestern gültig!

Alles über die Vignette:

Die Vignette 2010 gilt von 1.12.2009 bis inkl. 31.1.2011 und ist fliederfarben. Wenn man ohne Pickerl auf der Autobahn erwischt wird,hat man mindestens 120 Euro Ersatzmaut zu bezahlen. Wer kein Geld mit hat, dem droht eine Geldstrafe von 300 bis 3000 Euro. Vignetten schwänzen zahlt sich also eher nicht aus.

Aufkleben darf man die Vignette auf der Innenseite der Windschutzscheibe, nicht im direkten Blickfeld des Fahrers (Faustregel: das ist der Bereich, den der Scheibenwischer abdeckt) und nicht innerhalb eines ggf. vorhandenen Tönungsstreifens. Weiters muss man die Vignette direkt auf die Scheibe kleben, irgendwelche Zwischenfolien, Saugnapfkonstruktionen und dergleichen sind nicht erlaubt. Die Temperatur der Scheibe sollte mindestens 5 Grad betragen, evtl. vorher im Fahrzeug einheizen.  Mehr als zwei Vignetten sollten nicht aufgeklebt sein, daher alte Vignetten vor dem Aufkleben der neuen Vignette entfernen. Am elegantesten geht das mit einem Schaber für Ceranfelder (Vorsicht, aus leidvoller eigener Erfahrung weiß ich: die Dinger sind sausscharf!).

Wenn man die Vignette unabsichtlich schief aufgeklebt hat, muß man leider damit leben. Denn wenn man versucht, das Pickerl wieder abzulösen, reißen spezielle Streifen an der Vorderseite ab, die den Kleber ungültig machen. Dann darf man sich eine neue Vignette kaufen.

Weiters ist wie bisher die Trägerfolie mit der Seriennummer aufzubewahren – diese dient als Kaufnachweis, auch im Fall eines Scheibenbruchs.

Die Preise für PKW:
Jahresvignette 76,20 Euro
Zwei-Monats-Vignette 22,90 Euro
10-Tages-Vignette 7,90 Euro

Die Preise fürs Motorrad:
Jahresvignette 30,40 Euro
Zwei-Monats-Vignette 11,50 Euro
10-Tages-Vignette 4,50 Euro

Wer sich weiter ins Thema einlesen möchte, für den ist die Website der ASFINAG eine zwar staubtrockene, aber unbestechliche Informationsquelle.

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Winterreifenpflicht ab 1. November 2009!

Nicht vergessen: es bleiben nur mehr wenige Tage, um rechtzeitig zum 1. November am eigenen Kraftfahrzeug Winterreifen montieren zu lassen. Seit letztem Jahr gilt ja von 1.11. bis 15.3. die “situative Winterausrüstungspflicht”, wenn das KFZ also zwischen 1. November und 15. April bei “winterlichen Fahrverhältnissen”, also Eis, Schnee und Matsch gefahren werden soll, müssen entweder rundum Winterreifen (mit mehr als 4mm Restprofiltiefe!) montiert sein oder an mindestens zwei Antriebsrädern Schneeketten verwendet werden (was aber nur auf durchgehender Schneefahrbahn erlaubt ist). LKW über 3.5 Tonnen müssen in diesem Zeitraum unabhängig von den Straßenverhältnissen mit Winterreifen ausgerüstet sein.
Alle Details dazu finden sich in unserem Artikel vom letzten Jahr – die Fakten haben sich seither nicht geändert.
Allzeit gute Fahrt – und gleich morgen den Termin beim Reifenhändler vereinbaren!

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Verkehrsstrafen in Italien: seit einer Woche extrascharf!

Vor einer Woche wurden die Verkehrsstrafen in Italien teils heftig teurer und härter. Der ARBÖ hat eine komplette Zusammenstellung der Änderungen. Beispiele der drakonischen Änderungen gefällig?

  • Wer alkoholisiert mit Moped oder Motorrad erwischt wird (mit über 0,5 Promille), dessen Fahrzeug wird beschlagnahmt und versteigert (mit dem PKW geschieht das erst ab 1,5 Promille). Zusätzlich werden 500 bis 2.000 Euro Geldstrafe fällig und der Schein ist für 3 bis 6 Monate weg.
  • Wer mit einem fremden Auto unterwegs ist und mehr als 1,5 Promille hat, dessen Schein ist für zwei bis 4 Jahre(!) weg (bisher ein bis zwei Jahre). Damit wird ein beliebtes Schlupfloch gegen die Beschlagnahme des Fahrzeuges geschlossen, weil immer mehr Italiener auf Leasingfahrzeuge umgestiegen sind, die nicht ihnen gehören und deshalb nicht versteigert werden können. Dafür ist nun der Deckel doppelt lange weg.
  • “Nachtzuschlag”: wer zwischen 22 Uhr und 7 Uhr früh ein Delikt begeht, zahlt um bis zu einem Drittel mehr. Bei Geschwindigkeitsübertretungen und Alkohol am Steuer gibts die Nachtzuschläge auch – aber diese entscheidet ein Richter je nach Fall. Dort dürfen es dann auch 50% sein. Beispielsweise kosten nächtliche 10 km/h zu viel bis über 200 Euro!

Eine vollständige Liste der Delikte und der zugehörigen Strafrahmen gibts auf der ARBÖ-Website.
Wir empfehlen: Urlaub genießen, gemütlich unterwegs sein, kein Alkohol am Steuer – dann ist auch im Jahr 2009 ein Italien-Urlaub leistbar. Sonst nicht mehr.

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Ohne Vignette durch Slowenien: neue Alternativen

Der Erfindungsreichtum kennt auch bei der restlichen Netzgemeinde keine Grenzen, wenn es darum geht, den Slowenen ein Schnippchen zu schlagen. Wie wir ja schon berichtet haben, ist die slowenische Autobahnvignette in der ab 1. Juli geplanten Form reine Abzocke und die teuerste Vignette der EU – für ein doch sehr überschaubares Autobahnnetz. Es kristallisieren sich aber mittlerweile eine Menge an Alternativstrecken heraus, wenn Slowenien die alle unterbinden will, so müssen sie ihr Land rundum dicht einzäunen. Wird also nicht gehen – und daher bei uns die brauchbarsten Strecken in den Süden:

nach Istrien: eine neue Streckenvariante nach Istrien ist kürzlich im Netz aufgetaucht – in diesem Forum hat man sich die Mühe gemacht, die Strecke zu beschreiben und zu bebildern.

nach Dalmatien: wir haben die Alternativen im groben Vergleich zusammengestellt (km-Angaben jeweils für Anreise von Wien/Umgebung aus, Startpunkt der gezeigten Routen ist Bad Waltersdorf als beliebig gewählten Punkt nördlich jeglicher Routen-Entscheidung, Endpunkt ist jeweils Zagreb):

1. Standardstrecke über die Autobahn (Route): 232 km
2. über Mureck/Lenart/Ptuj (Route): 241 km
3. über Radkersburg/Lenart/Ptuj (Route): 205 km
4. über Radkersburg/Cakovec (Route): 235 km

Uns erscheinen die Varianten 2 und 3 als die brauchbarsten. Eines hat die derzeitige Vignetten-Regelung eindeutig gebracht: beim Transit durch Slowenien sieht man bis auf weiteres neue Landschaften und das Orientierungsvermögen wird geschult. Und man bleibt kreativ und erfinderisch 🙂

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Neuer Europameister: Slowenien

So schnell kann eine Meldung überholt sein: gestern noch wollten die Slowenen die Einführung von Kurzzeit-Vignetten zur Autobahnbenutzung Ende Juni “überprüfen”, heute wurde die neue Regelung bekanntgegeben: AB 1.7.2009 gibt es eine Kurzzeitvignette für slowenische Autobahnen zu kaufen, die 7 Tage gültig ist und 15 Euro kosten wird. Die Halbjahresvignette um 35 Euro fällt ersatzlos weg, der Preis für die Jahresvignette wurde von 55 auf 95 Euro(!) erhöht. Der kroatischen Zeitung Novi List war das eine Titelseite wert: denn damit haben die Slowenen die teuerste Autobahnvignetten der ganzen EU. Laut Wikipedia sind in Slowenien 872 Strassenkilometer mautpflichtig, Österreich hat 2095 km mautplichtige Strecken. Umgerechnet auf das nutzbare Strassennetz ist damit die slowenische Vignette mehr als dreimal so teuer wie die österreichische (10 Cent/km zu 3 Cent/km).
Leider ist unser Alternativweg nicht mehr vollständig gültig, da der Kreisverkehr als mautpflichtig eingestuft wurde – somit müssen wir uns um eine neue Alternative umsehen. Ich zahl den Slowenen weiterhin keinen Cent!
Update 2.4.2009: selbst der ÖAMTC titelt nun auf seiner Website völlig zu Recht Slowenien: Vignettenlösung = Frotzelei. Es bleibt zu hoffen, dass die slowenische Regierung zur Vernunft kommt – die Anwohner an den Bundesstrassen parallel zu den Autobahnen werden es ihnen danken.

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