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Anonymverfügung: zu viel einzahlen ist keine gute Idee

Ein Autofahrer hatte für eine Anonymverfügung statt 56 irrtümlich 57 Euro überwiesen. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren eingeleitet und eine Strafe von €70 dafür festgesetzt. Zu Recht, urteilte der Verwaltungsgerichtshof, wie die Presse berichtete.
Kommentar des Anwalts Alexander Neurauter:

Es sei offenbar nicht möglich, das – schon im 17. Jahrhundert bekannte – Vergleichszeichen “⩾” in der EDV der Republik zu implementieren, sodass auch ein zu großer Betrag akzeptiert würde

(via PCP Rechtsanwälte auf Facebook)

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